Kurfürst Philipp von der Pfalz und Pfalzgraf Johann von
Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, bestätigen die Privilegien der
Augustinerinnen-Klause zu Kreuznach, "by Buben cappelle genant". Solange
sich die Schwestern in der Observanz halen und sich mit ihrer Hände Arbeit
ernährenm sollen sie zwei Webstühle für Wolle und vier Webstühle für Leinen
halten und das dort Gewebte innerhalb oder außerhalb der Stadt verkaufen
ohne Behinderung durch die Bürger, die Zunftleute oder andere. Ferner dürfen
sie zehn Rinder und Schweine halten und vor den Stadthirten treiben. Die
Zahl der Schwestern wird auf 25 begrenzt. Von allem, das sie kaufen oder
erben, haben sie Bede und Zins zu geben. Amtleute, Schultheißen,
Bürgermeister, Räte und Gemeinde sollen sie in ihren Rechten schirmen und
schützen. Siegelankündigungen von Kurfürst Philipp (1) und Pfalzgraf Johann
(2). "Datum off mentag nach sant Mauricien dag" 1482. (S. 212a-b = eingefügt
nach Bl. 127, alt Bl. CLXIX = Urkunde 86).