Kurfürst Philipp von der Pfalz und Pfalzgraf Johann von Pfalz-Simmern, Graf zu Sponheim, bestätigen die Privilegien der Augustinerinnen-Klause zu Kreuznach, "by Buben cappelle genant". Solange sich die Schwestern in der Observanz halen und sich mit ihrer Hände Arbeit ernährenm sollen sie zwei Webstühle für Wolle und vier Webstühle für Leinen halten und das dort Gewebte innerhalb oder außerhalb der Stadt verkaufen ohne Behinderung durch die Bürger, die Zunftleute oder andere. Ferner dürfen sie zehn Rinder und Schweine halten und vor den Stadthirten treiben. Die Zahl der Schwestern wird auf 25 begrenzt. Von allem, das sie kaufen oder erben, haben sie Bede und Zins zu geben. Amtleute, Schultheißen, Bürgermeister, Räte und Gemeinde sollen sie in ihren Rechten schirmen und schützen. Siegelankündigungen von Kurfürst Philipp (1) und Pfalzgraf Johann (2). "Datum off mentag nach sant Mauricien dag" 1482. (S. 212a-b = eingefügt nach Bl. 127, alt Bl. CLXIX = Urkunde 86).

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Landeshauptarchiv Koblenz
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