Kaiser Karl IV. verleiht dem Bischof Gerhard von Speyer das Privileg, dass alle Hörigen des Reiches, die in die speyerischen Lande übersiedeln, des Hochstifts Leibeigene werden und die Bürger, gleichviel welcher Stadt, die im Bistum Immobilien erwerben, von den darauf ruhenden Lasten durch keinen Freibrief befreit werden können.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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