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Herzog Ulrich von Württemberg (Wirtemberg) bestätigt, dass sich Abt Johann [von Fridingen] und der Konvent von Bebenhausen mit der Stadt Tübingen (Tüwingen) dahin vergleichen, dass die Häuser und Scheuern zu Tübingen (Tüwingen), welche das Kloster statt des von ihm für die Universität und das Collegium daselbst abgetretenen Freihofs in der Münz zu Tübingen (Tüwingen) erworben, in Zukunft von allen Beschwerden frei sein sollen, dass das Kloster von allen seinen steuerbaren Gütern allda 26 Pfund Heller Steuer zu zahlen, der Stadt aber bisher an das Kloster zu entrichtende Zinsen von 3 Pfund 19 Schillingen erlassen sein sollen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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