Albrecht Nothaft zu Wernberg, Vitztum von Niederbayern, bekundet, dass er auf Befehl Herzog Albrechts (III.) von Bayern-München mit genannten Beisitzern in Straubing zu Hofrecht saß, wo die Vormünder der Erben des verstorbenen Leonhart Haidolfinger Ulrich Gswynnd, Kammerer, und Hans Hainspeck, Bürger von Straubing, vorbrachten, dass Martin Armannsberger mehrere Rechtstage in der Angelegenheit der den Erben des Haidolfinger aus dem Hof in Gingkofen verzogenen Gult habe verstreichen lassen. Nach ausführlicher Darlegung der Vorgeschichte und der Vorweisung mehrerer Briefe durch Gswynnd, u.a. dem Urteil des Hofgerichts Herzog Albrechts (III.) von Bayern-München (siehe Urkunde vom 18. November 1441, Nr. 1504) und einer Ablehnung der Appellation Armannsbergers durch den römischen König [Friedrich III.] entscheidet das Gericht, dass die Erben des Haidolfinger bei ihrem Recht auf die Gult aus Gingkofen gegen Martin Armannsberger bleiben sollen und stellt einen Gerichtsbrief hierüber aus. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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