Elbert von Palandt (Pallant), Herr zu Zelhem (Selhem), bekundet, daß Abt Heinrich Duden ihn mit der Manns- und der noch unbenannten Frauenhand, die er dem Abt innerhalb der nächsten sechs Wochen, sobald er verheiratet ist, benennen soll, an dem halben Siepenhof im Kirchspiel Altschermbeck, eingehörig in den Sattelhof Rüste, behandigt hat. Sollte der Behandigte vor seiner Hochzeit sterben und nach dem Heimfall des Gutes an den Abt eine neue Manneshand von diesem genommen werden, soll die unbenannte Frauenhand dem oder der Neubehandigten zugute kommen. - Es siegelt der Aussteller mit dem Siegel seines + Vaters [Werner von Pallandt], da er noch kein eigenes Siegel hat.