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Ulrich von Rinderbach zu Schwäbisch Hall verkauft um 700 fl rh seinem Schwiegersohn Rudolf Senft seine limpurgisch lehenbaren Zehnten, Gülten und Güter samt Zubehör in Gailenkirchen, Hagenbach, Raibach und Schönberg, an denen seine Schwägerin Sibylla Egen, die Witwe seines Bruders Hans von Rinderbach, lebenslängliches Nießbrauchsrecht innehat. Der Verkäufer quittiert den Erhalt des Kaufpreises, überträgt die Objekte und übernimmt auch namens seiner Erben die Gewähr für das Geschäft. Durch vorstehende Transaktion bleiben die lebenslänglichen Genussrechte seiner Schwägerin Sbylla Egen unberührt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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