Michel Wild aus Höfingen, gef. zu Leonberg, weil er entgegen einem Urteil wieder nach Württemberg zurückgekommen war, jedoch auf seine Bitte unter der Bedingung freigelassen, sein Leben lang im Fürstentum Württemberg und im Zehnten [des Dorfes Höfingen] zu bleiben, Zechen und Gesellschaften zu meiden und keine Wehr mehr zu tragen, auch weiterer Strafen enthoben, schwört U.