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Hanns von Wolfstain, dem vom Bischof von Regensburg, Heinrich [IV. von Absberg], das Schloss und die Herrschaft Hohemburgk auff dem Norkgew ((1)) pflegsweise verliehen wurde, verpflichtet sich im Falle des Todes oder der Gefangennahme des Bischofs, dem Domkapitel oder dessen Bevollmächtigten zur Verfügung zu stehen. S: A. A: Wolfstein, Familie von: Johannes \ Pfleger in Hohenburg

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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