Ein Akt über die Inventarisation des Kapuzinerklosters Burglengenfeld liegt in diesem Bestand nicht vor. Offensichtlich wurde jedoch zunächst ein Kapuzinerzentralkloster errichtet, das der Burglengenfelder Landrichter Kastenmayr verwaltete. Dieser führte im Jahr 1803 auch die Aufhebung des Zentralklosters und die Veräußerung der Realitäten durch. Da Burglengenfeld ab 1804 in den Zuständigkeitsbereich der Landesdirektion Neuburg fiel, wurden dorthin auch die einschlägigen Akten abgegeben, weshalb der vorliegende Bestand aus dem Bereich der Spezialkommission (1802/1803) nur einige wenige, 1804 bereits abgeschlossene Akten umfasst. Ab 1808 fiel Burglengenfeld zwar wieder in die Zuständigkeit der Spezialklosterkommission, doch sind aus dieser Zeit nur noch einige Personalakten vorhanden.