Die erteilte Erlaubnis den Obermeistern des Bäckerhandwerks einen jeden neu angehenden Meister (der hochfürstlichen Dispensation und des davor erlegenden Taxes unerachtet) von jedes abgehende Wanderjahr 3 Gulden mithin für 3 Wanderjahre 9 Gulden bei den Laden zur Verrechnung einzuziehen. Balingen.