Rechtsstreit zwischen den Junkern von Selbach, von Hatzfeld und von Bicken einerseits und den Grafen zu Solms andererseits vor dem Reichskammergericht wegen der solmsischen Mannlehngüter zu Baldenbach im Freien Grund Selbach und Reusdorf sowie wegen der Landsässigkeit der Junker von Selbach