1) Erzherzog Ferdinand erteilt auf mehrere Anfragen der Regierung von Wien aus seine Resolutionen, u.a. ein geschärftes Mandat gegen die "lutherische Ketzerei", da ihm berichtet wurde, dass sich ein Prediger zu Reutlingen kürzlich herausgenommen hätte, eine deutsche Messe zu lesen, und ohne vorhergehende Beichte das Sakrament auszuteilen, was bei den Nachbarn zu Irrungen und Anstoß führte. Desgleichen missbilligt er, dass das Gericht zu Urach gegen einen lutherischen Bauern zu gelinde verfuhr und verordnet, dass künftig ein jeder, der der Ketzerei beschuldigt ist, nicht mehr der weltlichen Obrigkeit, sondern einem Gericht von sechs oder sieben bzw. zumindest fünf Doktoren der Heiligen Schrift übergeben und von diesen gerechtfertigt und wenn er für einen Ketzer bekennt, der weltlichen Obrigkeit zur Exekution und Ergreifung des Schwertes übergeben werden soll, 17. August 1524