Der Kurfürst zu Brandenburg Friedrich Wilhelm macht bekannt, daß Abt Heinrich ihm 5500 Reichstaler geliehen und an den kleve-märkischen Landrentmeister Conrad Mol ausbezahlt hat. Zur größeren Sicherheit des Gläubigers hat er dem Abt die lehnrührige Mühle am Plettenberg (Platten-) zu Werden überlassen, und zwar auf 20 Jahre, womit die Zinsen abgegolten sind. Der Mühlenzwang bleibt bestehen, und die Zuwiderhandelnden sollen bestraft werden. Der Abt wird die Mühle in gutem Stand halten. Wird die Mühle im Krieg verdorben, brennt sie ohne Verschulden des Abts ab oder wird sie durch Hochwasser oder Eisgang beschädigt, wird der Kurfürst das Material zum Wiederaufbau zur Verfügung stellen. Nach Ablauf der 20 Jahre kann sie wieder eingelöst werden. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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