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Jakob Steritz, B. zu Kirchheim, Plesin Bülling von Dettingen und Jakob Glaser, B. zu Weilheim, alle drei wegen Bruchs einer älteren, wegen Annahme fremder dienste geschworene Urfehde und Verschreibung zu Kirchheim gef., jedoch in Anbetracht ihrer Armut wiederum begnadigt, versprechen, künftig keinem fremden Herrn unerlaubt im Kriege zuzuziehen und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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