Nachdem Johann von den Werde die 100 geldrischen Gulden, welche Herzog Adolf dem Rutger von Diepenbroick auf das Richteramt zu Büderich, als dieser dasselbe bekleidet, verbrieft hatte, jenem auf Weisung des Herzogs bezahlt (7 geldrische Gulden = 3 alte Goldschilde), bestellt dieser den Johann zum Richter zu Büderich, Ginderich und Birten mit der Maßgabe, dass er vor Rückerstattung der 100 Gulden seines Amts nicht entsetzt werden kann. Zugleich wird der Genannte widerruflich zum Richter über das Kirchspiel Bort ernannt. G. in den jairen onss heren MCCCC XXXI op sent Johans dach baptiste Nativitas.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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