Vogt, Richter und Gemeinde zu Ofterdingen, welche bisher etliche Äcker des Klosters Bebenhausen in ihren Kosten und Fronen gebaut und für jeden Pflug 1 Laib Brot erhalten, und ebenso des Klosters Hof zu Tübingen (Tüwingen) aus dem Bebenhauser Wald, der Eichhalde, zu Ofterdingen zu bezahlen hatten, wofür jeder Kärcher eine Suppe oder ein Mus und einen Trunk Wein bekam, erhalten von Abt Johann [von Fridingen] von Bebenhausen die Vergünstigung, in Zukunft für die erste Frondienstleistung 24, für die zweite 20 Pfund Heller jährlich bezahlen zu dürfen, hinsichtlich welcher Verpflichtung sie dem Kloster sich durch einen Revers verschreiben - übrigens nur bis zu einer etwaigen Herstellung des alten Zustandes, welche zu bewirken beiden Teilen gleichmäßig freisteht.