Herzog Ulrich von Württemberg und Vogt, Gericht und Gemeinde der Stadt Backnang verschreiben Martha Ehinger, Jörg Hannenkempels Witwe zu Ingolstadt, und Sebold Ehinger, dem Sohn Franz Ehingers, Bürger zu Ulm, gegen Empfang von 600 fl. ein Leibgeding von 50 fl., welche Summe beide zusammen und wenn einer der beiden gestorben sein sollte, der Überlebende allein jährlich beziehen soll, wogegen nach beider Tod das Leibgeding aufgehoben sein soll.