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Differenz zwischen dem Amtsflecken Asch und Bühlenhausen wegen des Weidgangs der Tobel und Bermaringer Halden, erledigt durch gütlichen Vertrag vom 9. September 1560
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Differenz zwischen dem Amtsflecken Asch und Bühlenhausen wegen des Weidgangs der Tobel und Bermaringer Halden, erledigt durch gütlichen Vertrag vom 9. September 1560