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Letz von Redwitz entscheidet als Obmann zusammen mit Heinz Suttner aus Pfaffendorf und Hans Knorr aus Hochstadt am Main auf Seiten des Klosters Langheim sowie Heinz Peck aus Theisenort und Contz Horn auf Seiten des Hans Müllner aus Langenstadt (= Oberlangenstadt, Lk Kronach) Streitigkeiten zwischen ebendiesem und Abt Emmeram Teuchler zu Langheim wegen des Müllners Ansprüchen auf die Trebitzmühle, die dem Kloster lehenbar ist. Entschieden wird, dass 1.) Hans Müllner alle seine Ansprüche fallen lassen, 2.) er alle die Trebitzmühle betreffenden Urkunden dem Abt aushändigen, 3.) der Abt hierfür 14 fl. zahlen und 4.) der Müllner alle Rechte dem Anwalt des Abts, Melchior von Rotenhan, Forstmeister zu Langheim, aufreichen und übergeben soll. - Siegler: Redwitz, Letz von

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Staatsarchiv Bamberg
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