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Stophel Schuchmacher aus Beutelsbach, wegen seines Bekenntnisses zu den Wiedertäufern zu Schorndorf gef., jedoch, nach Geständnis seines Irrtums und Rückkehr zum christlichen Glauben, wieder freigelassen, gelobt unter Eid, sein Leben lang von den Wiedertäufern und ihrer Lehre abzustehen, seine Kinder nach der in Württemberg üblichen Ordnung taufen zu lassen, alle Wiedertäufer, Winkelprediger und heimlichen Zusammenkünfte zu meiden, keinen von diesen Leuten an sich zu ziehen oder zu beherbergen, Kirche und Predigt der ordentlichen Pfarrer eifrig zu besuchen, auch sich gehorsam und wohl zu verhalten, schwört U. und verspricht, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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