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Georg Pfaffenhans und Michel Lutz, beide B. zu Knittlingen, gef., weil sie sich während der Bauernunruhen nach dem Morden von Weinsberg dorthin begeben hatten und zwei Tage mit den Anführern herumgezogen waren, Lutz auch in betrunkenem Zustand unwahrerweise behauptet hatte, er habe dort etliche umgebracht, deshalb schwerer Strafe verfallen, jedoch in Anbetracht ihrer Frauen und ihrer zahlreichen Kinder, auch auf Fürbitten ihrer Freundschaft ohne Leibesstrafe wieder freigel., versprechen, Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, und geloben eidlich, sich fortan wohl zu verhalten, den obrigkeitlichen Geboten zu gehorchen, der Ehrbarkeit anzuhängen und sich zu keinen Aufrührern mehr zu gesellen, sondern Anschläge unverzüglich der Obrigkeit zu melden, und schwören U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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