Georg Feierabend ("Feyrabendt") und Bartlin Klöpffer, beide Bürger zu Neckarrems, verschreiben sich gegen die Geistliche Verwaltung Marbach mit Genehmigung von Vogt, Bürgermeister und Gericht zu Waiblingen mit 5 Gulden jährlichem Zins, der zum Teil dem Gemeinen Kirchenkasten zusteht, aus näher bezeichneten Gütern für 100 Gulden Kapital.