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Konrad Sorger von Munderkingen (1), gewesener Pfarrer zu Steinheim, gef. zu Marbach wegen Unzucht und anderer Vergehen, die er bei der Verwaltung seiner Pfarrei im herzoglichen Schutz und Schirm und in der Malefizobrigkeit begangen hat, auf Fürbitten und Bezahlung seiner Atzung freigelassen, schwört U. und verzichtet hiermit gegenüber der Priorin und dem Konvent des Kl. zu Steinheim, die das Verleihungsrecht (Kollatur) haben, auf seine schon verlassene Pfarrei, auf alle Ansprüche, Gerechtigkeiten und Nutzungen, gibt den Verleihungsbrief zurück und verspricht, bei Streitfällen nur bei württembergischen Gerichten zu bleiben. Beilage: 1552 Juni 24 (Johannes d. Täufer) Priorin und Konvent des Kl. Mariatal zu Steinheim a.d. Murr verleihen die Pfarrei daselbst samt ihren Nutzungen an den Pfarrer Konrad Sorger von Munderkingen. Sr.: die A.; Ausf.; 2 S. (S. 2 besch.)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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