Heinrich Adolf von Schwansbell zu Schwansbell macht bekannt, dass Abt Heinrich ihm nach dem Tod seines Vaters Heidenreich pachtweise die Niederhove im Kirchspiel Derne, Bürgerschaft Horstmar überlassen hat. Er wird jährlich ebenso wie seine Erben davon acht Mark Werdener Geldes entrichten. Wenn einer der Berechtigten stirbt, wird innerhalb eines Jahres ein neuer Bewerber benannt werden, der die Berechtigung mit Zahlung von fünf Goldgulden gewinnt (gemäß Urkunde von 1551 Dez. 3). - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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