Ecbertus senior de Asseborch bekennt, daß sein Bruder Burchardus de
Wlferbutle und dessen Söhne mit seiner Bewilligung, den Herren Hildebrandus
Longus und Johannes de Monstede, braunschweigischen Bürgern, einen Theil des
Zehntens in Goddenstede mit allem Rechte frei übertragen haben, und daß er
dasselbe thun wolle, wenn er jenen Zehnten vom Bischof zu Hildesheim zu Lehn
empfangen werde. Datum a. 1261 XIIIo kalend. Junii. (20 Mai). Mit Siegel an
Pergamentstreifen.