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Wegen des vorhabenden Schweinehatzes wird denen von Stuttgart und Heslach das Äckerichsklauben untersag (1616) und bei dem im Jahr 1618 im Leonberger Forst vorgenommenen Schweinshatz mehrere zum Äckerich in ihren eigentümlichen Waldungen berechtigten Gemeinden befohlen die gebannte Räume bevorzubehalten und jenen an anderen der Wildfuhr unschädliche Orten einen weiteren Bezirk einzuräumen (Leonberg, Stuttgart)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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