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Konrad Götz zu Algershofen, gef., weil er einige Wilddiebe in seinem Haus beherbergt und nicht angezeigt hatte, ihnen auch freien Ein- und Ausgang gewährt hatte, jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten, auch angesichts seiner armen Frau und Kinder mit der Auflage freigel., dem Forstmeister zu Urach 5 fl Strafe zu bezahlen, für 40 fl Bürgschaft zu leisten und in Zukunft keine Wildfrevler mehr bei sich aufzunehmen, schwört U. und verspricht eidlich, dem nachzukommen. Er stellt zwei Bürgen, die sich verpflichten, ihn zu überantworten, falls er Wildfrevel begehen oder andere nicht anzeigen sollte, andernfalls 40 fl zu bezahlen, und setzen Hab und Gut unterpfandsweise ein. - Bürgen: 1) Jakob Götz, B. zu Urach 2) Hans Götz zu Kirchen bei Ehingen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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