Die Kardinäle Rodericus von Porto, Oliverus zu Sabin, Johannes zu Albano, Bischof Johannes des Titels Sancte Praxedis sowie weitere 10 Kardinäle und Titularbischöfe gewähren den Gläubigen beiderlei Geschlechts, die an bestimmten Marien- u.a. Feiertagen sowie am Kirchweihfest die Marienkapelle in der Schuppach zu Schwäbisch Hall für eine festgesetzte Dauer (von der ersten Vesper bis zu der andern Vesper eingeschlossen) aufsuchen, je hundert Tage Sündennachlass. Die bei dieser Gelegenheit von den Gläubigen geopferten Gelder sind für die bauliche Unterhaltung und bessere Ausstattung der Kapelle bestimmt.