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Zeyr Schmidt von Zell unter Aichelberg, verdächtigt, vor Jahren, nachdem er von Apollonia Flechin ein Kind annehmen musste, die Behausung, in der die Flechin mit ihrer Mutter sich befand, von außen verschlossen und anschließend in Brand gesteckt zu haben, so dass die Genannten sich nur durchs Fenster hatten retten können, ferner, seine erste Ehefrau und die uneheliche Tochter, die er von der Flechin hatte, ermordet, mit seiner Stieftochter Walpurga Werke der Unlauterkeit getrieben und außerdem vor nicht langer Zeit den Ludwig Beringer auf freier Straße niedergeschlagen zu haben, so dass dieser wie tot liegen blieb, wegen dieser Verdächtigungen zu Kirchheim gef., vom dortigen Untervogt auf die Tortur beklagt, nachdem er jedoch für schuldlos erkannt wurde, vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder in Form einer Verschreibung zu geloben, sich künftig wohl zu verhalten, den Umgang mit seiner Stieftochter zu meiden und die Atzung zu bezahlen, wählt die Verschreibung, verpflichtet sich, die genannten Bestimmungen auszuführen und zu halten und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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