Jörg Ryß und seine Ehefrau Anna aus Stuttgart, beide daselbst gef., weil Anna mit einem nahen Verwandten ihres Mannes Unzucht getrieben hatte und ehebrüchig geworden, auch eine Zeitlang mit demselben weggezogen war und Jörg Ryß zu alledem geschwiegen und sogar dazu verholfen hatte, deshalb strenger Strafe verfallen, jedoch begnadigt und vor die Wahl gestellt, entweder das Recht zu nehmen oder nach Bezahlung der Atzung unverzüglich und auf dem nächsten Wege das Fürstentum Württemberg zu verlassen und ohne obrigkeitliche Erlaubnis nie mehr zu betreten, nehmen die letzteren Artikel freiwillig an und schwören U.