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Jörg Schrag von Machtolsheim ("Machttelßhain"), zu Ringingen wohnhaft, gefangengesetzt wegen böser Taten, Gotteslästerung und Hauptschwurs, schwört Urfehde und verspricht, in kein offenes Wirtshaus noch zu Gesellschaften zu gehen und ohne Erlaubnis keinerlei Gewehr mehr zu tragen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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