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Hans Schwelher, der Ältere, entscheidet als Gemeiner mit den Zusätzen Ruf von Gomaringen, Benz Schefold von Reutlingen (Rütlingen), Klaus Ungelter und Heinz Tunkel von da einen Streit zwischen Abt Heinrich [von Hailfingen] und dem Konvent von Bebenhausen einerseits und Jakob Herter andererseits wegen des Kaufpreises für 2 Leibeigene, welche Herter dem Kloster Bebenhausen verkauft, und wegen der Entschädigung von 112 Pfund für eine auf dem Maierhof zu Nehren (Neren) ruhende Gült, welche dem Herter, als er Nehren (Neren) an das Kloster verkauft, angerechnet worden und welche er jetzt, nachdem er den Ort vom Kloster zurückerworben, von demselben zurückbezahlt verlangt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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