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Jacobus Neffe, in decretis licentiatus, Decan zu St. Sebastian in Magdeburg u. der Bischöflichen Curie officialis generalis, auch Richter und subconservator der zur Bursfelder Congregation gehörigen Stifte u. Klöster, Subdeputirter des vom päpstlichen Stuhle speciell beauftragten Johann Gudermann, Decans zu St. Severus in Erfurt, Richters u. conservator principalis, macht bekannt: Daß Er, auf Ansuchen von Prior u. Convent des Klosters St. Ludgeri bei Helmstedt, einen ihm von denselben vorgelegten, äußerlich unversehrten u. unverdächtigen, u. mit dem durch eidlich vernommenen Zeugen recognoscirten Siegel des Raths von Helmstedt versehenen Brief, nach mittelst Anschlagens an der Thür der Magdeburger Kirche vorhergegangener, auf Beiwohnung bei der Beeidigung der Zeugen u. der Transsumirung gerichteter, jedoch erfolglos gebliebener Ladung aller etwa Interessirten, durch seinen Schreiber, den Notar Johannes Neringh, in gegenwärtiges, nunmehr im Gericht und außergerichtlich dem Original gleich zu achtendes Transsumt habe bringen lassen. In dem, wortlich eingerückten, "na goddes ghebort 1432 an sunte Donates daghe" (7 Aug.) datirten Briefe bekennt Der Alte u. Neue Rath der Stadt Helmsted, daß Er von Hinrik Kolve, Prior, Ludger van Blekenstidde, Propst, Henning Dydermann, Küster u. dem ganzen Capitel des Gotteshauses St. Ludgeri vor Helmstedt ein, zwischen zwei "Hegghen" oberhalb der Botzken Mühle nach der Walbecker Warte zu belegenes, von dem einen "Hegghe" am Walbecker Wege an, bis an das andere am Klosterholze sich erstreckendes, u. oben gegenüber der Walbecker Warte u. dem Buddenstedter Holze endigendes Holzbleek, nebst der Viehtränke oberhalb der Höhnerwiese (Honrewische), genannt der Kuhteich (Kodick), soweit als deren höchster Wasserstand reicht, bis an den Schutzdamm, gegen eine zur Hälfte in Golde u. zur anderen Hälfte mit "Pagimenten" alter u. neuer Braunschweigischer Pfennige geleistete Baarzahlung von 100 Rh. G. u. Verzichtleistung auf das von ihm in Anspruch genommene Recht, jährlich am Mittwochen nach Pfingsten 2 Fischzüge in dem hinter dem Klosterhofe belegenen Fischteiche zu thun, gekauft, dem Kloster jedoch frei gelassen habe, nach Ablauf von 40 Jahren beide Gegenstände für die 100 Rh. G. nach vorgängiger Kündigung jährlich wiederzukaufen; u. daß er von dem Kloster, welches ihm Were sein wolle, in ruhige Were und Gebrauch des genannten Holzbleeks u. Kuhteichs gesetzt, u. zugleich die Verpflichtung von ihm übernommen sei, wenn er alljährlich die beiden "Hegghen" (zwischen den bereits von ihm bezeichneten Malbäumen) knicken lasse, dieses nur unter der Aufsicht eines Abgeordneten des Propstes zu thun, welcher darauf zu achten habe, daß es täglich u. zeitig geschehe. - Dat. Magdeb. anno a nativ. domini 1476 ind. IX die lune X mens. Junii - (Mit der Beglaubigungsformel u. dem signum des Notar Johannes Neringk, sowie dem angehängten Siegel des Jacobus, decanus etc.) Zeugen: Hinrik Balrestidde, perpetuus vicarius ecclesiae Sti Stephani in Helmstedt u. Ludolphus Voghet, Bürger von Magdeburg.

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Niedersächsisches Landesarchiv
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