Jacobus Neffe, in decretis licentiatus, Decan zu St. Sebastian in
Magdeburg u. der Bischöflichen Curie officialis generalis, auch Richter und
subconservator der zur Bursfelder Congregation gehörigen Stifte u. Klöster,
Subdeputirter des vom päpstlichen Stuhle speciell beauftragten Johann
Gudermann, Decans zu St. Severus in Erfurt, Richters u. conservator
principalis, macht bekannt: Daß Er, auf Ansuchen von Prior u. Convent des
Klosters St. Ludgeri bei Helmstedt, einen ihm von denselben vorgelegten,
äußerlich unversehrten u. unverdächtigen, u. mit dem durch eidlich
vernommenen Zeugen recognoscirten Siegel des Raths von Helmstedt versehenen
Brief, nach mittelst Anschlagens an der Thür der Magdeburger Kirche
vorhergegangener, auf Beiwohnung bei der Beeidigung der Zeugen u. der
Transsumirung gerichteter, jedoch erfolglos gebliebener Ladung aller etwa
Interessirten, durch seinen Schreiber, den Notar Johannes Neringh, in
gegenwärtiges, nunmehr im Gericht und außergerichtlich dem Original gleich
zu achtendes Transsumt habe bringen lassen. In dem, wortlich eingerückten,
"na goddes ghebort 1432 an sunte Donates daghe" (7 Aug.) datirten Briefe
bekennt Der Alte u. Neue Rath der Stadt Helmsted, daß Er von Hinrik Kolve,
Prior, Ludger van Blekenstidde, Propst, Henning Dydermann, Küster u. dem
ganzen Capitel des Gotteshauses St. Ludgeri vor Helmstedt ein, zwischen zwei
"Hegghen" oberhalb der Botzken Mühle nach der Walbecker Warte zu belegenes,
von dem einen "Hegghe" am Walbecker Wege an, bis an das andere am
Klosterholze sich erstreckendes, u. oben gegenüber der Walbecker Warte u.
dem Buddenstedter Holze endigendes Holzbleek, nebst der Viehtränke oberhalb
der Höhnerwiese (Honrewische), genannt der Kuhteich (Kodick), soweit als
deren höchster Wasserstand reicht, bis an den Schutzdamm, gegen eine zur
Hälfte in Golde u. zur anderen Hälfte mit "Pagimenten" alter u. neuer
Braunschweigischer Pfennige geleistete Baarzahlung von 100 Rh. G. u.
Verzichtleistung auf das von ihm in Anspruch genommene Recht, jährlich am
Mittwochen nach Pfingsten 2 Fischzüge in dem hinter dem Klosterhofe
belegenen Fischteiche zu thun, gekauft, dem Kloster jedoch frei gelassen
habe, nach Ablauf von 40 Jahren beide Gegenstände für die 100 Rh. G. nach
vorgängiger Kündigung jährlich wiederzukaufen; u. daß er von dem Kloster,
welches ihm Were sein wolle, in ruhige Were und Gebrauch des genannten
Holzbleeks u. Kuhteichs gesetzt, u. zugleich die Verpflichtung von ihm
übernommen sei, wenn er alljährlich die beiden "Hegghen" (zwischen den
bereits von ihm bezeichneten Malbäumen) knicken lasse, dieses nur unter der
Aufsicht eines Abgeordneten des Propstes zu thun, welcher darauf zu achten
habe, daß es täglich u. zeitig geschehe. - Dat. Magdeb. anno a nativ. domini
1476 ind. IX die lune X mens. Junii - (Mit der Beglaubigungsformel u. dem
signum des Notar Johannes Neringk, sowie dem angehängten Siegel des Jacobus,
decanus etc.) Zeugen: Hinrik Balrestidde, perpetuus vicarius ecclesiae Sti
Stephani in Helmstedt u. Ludolphus Voghet, Bürger von Magdeburg.