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Peter von Morsberg, Ritter des Herzogs Siegmund von Österreich, bestätigt, dass Konrad Schnewlin von Kranzenau und Hans Wernher von Pforr wegen eines Rechtsstreits um die Korngült auf einem Hof zu Teningen vor Gericht erschienen sind und urteilt, dass Hans Wernher von Pforr dem Konrad Schnewlin die Gült schuldig sei.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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