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Jockel Mörlin und seine Frau bekennen vor Gericht, dass sie dem Kloster Maulbronn dafür, dass es ihnen Johann Hörmichs Haus in der Fischergasse in Speyer ihr Lebtag eingegeben, 1/2 Ohm Weingeld und 12 Pfund Heller jährliche Gült geben sollen.
Jockel Mörlin und seine Frau bekennen vor Gericht, dass sie dem Kloster Maulbronn dafür, dass es ihnen Johann Hörmichs Haus in der Fischergasse in Speyer ihr Lebtag eingegeben, 1/2 Ohm Weingeld und 12 Pfund Heller jährliche Gült geben sollen.