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Gerichtsamt Plauen (Bestand)
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Geschichte: Auf Grundlage des "Gesetzes, die künftige Einrichtung der Behörden erster Instanz für Rechtspflege und Verwaltung betreffend" vom 11. August 1855 und der "Verordnung, die Bildung der Gerichtsbezirke des Landes betreffend" vom 2. September 1856 ging die Rechtspflege fast gänzlich auf den Staat über. In diesem Rahmen wurde auch das Gerichtsamt Plauen errichtet, welches dem Königlichen Bezirksgericht Plauen untergeordnet war, das seinerseits dem Appellationsgerichtsbezirk Zwickau angehörte. In Städten, die zugleich Sitz eines Bezirksgerichts und Gerichtsamtes waren, standen dem Bezirksgericht nur die Eigenschaften eines Gerichtsamtes für die Rechtspflege zu. Die Verwaltungsgeschäfte fielen in die Zuständigkeit des Gerichtsamtes für das Territorium.
Zum territorialen Zuständigkeitsbereich des Gerichtsamtes Plauen gehörten Altensalz, Berglaß, Brand, Chrieschwitz, Dehles, Gansgrün, Geilsdorf, Grobau, Großfriesen, Großzöbern, Gutenfürst, Haselbrunn, Helmsgrün, Jeßnitz, Kauschwitz (mit Schützenwiese), Kemnitz, Kleinfriesen, Kleinzöbern, Kloschwitz, Kobitzschwalbe, Krebes (mit Kandelhof und oberen Plattenhaus), Kröstau, Kürbitz, Leubnitz (mit Siebenhitz und Espig), Mechelgrün (Obermechelgrün, Untermechelgrün; mit Harzberg), Meßbach, Mißlareuth, Möschwitz, Neudörfel bei Pöhl, Neuensalz, Oberlosa, Oberneundorf, Pirk (mit Türbel), Pöhl (mit Hammerhaus), Reinhardtswalde, Reinsdorf, Reißig (Vorderreißig, Hinterreißig; mit Pfaffenmühle und Pfaffenhaus-Hinterreißig), Reusa, Reuth bei Plauen, Rodau, Rodersdorf, Rodlera, Rößnitz, Röttis (mit Lochhaus und Barthmühle), Rosenberg, Ruderitz (mit Burgstein, Ruhehäuser und unterem Plattenhaus), Schneckengrün (mit Forsthaus, Fritzschenhaus und Reiboldsruhe), Schönlind, Schwand, Schwarzenreuth, Sorga bei Reusa, Steins, Stelzen (sächsischer Anteil), Stöckigt bei Grobau, Stöckigt bei Plauen, Straßberg, Syrau (mit Neumark und Bahnmühle), Tauschwitz, Theuma, Thiergarten, Thossen, Thoßfell, Tobertitz, Unterlosa, Unterneundorf, Voigtsgrün, Weischlitz (Oberweischlitz, Unterweischlitz), Zobes (mit Butterleithen), Zschockau und Zwoschwitz sowie das Reiboldsruher Forstrevier.
Auf der Grundlage des "Gesetzes über die Bestimmung zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit" vom 1. März 1879 wurden sämtliche Gerichtsämter aufgehoben. Vor diesem Hintergrund gingen die Aufgaben des Gerichtsamtes Plauen auf das Amtsgericht Plauen über.
Inhalt: Übertragung von Gerichtsbarkeiten.- Kaufprotokolle von Grobau, Großfriesen, Kauschwitz.- Hypothekenprotokolle von Joßnitz, Meßbach.- Grundstücksangelegenheiten.- Nachlassangelegenheiten.- Verpflichtung des Forstpersonals.- Wassermangel in der Göltzsch.