Statthalter und Räte von Georg Friedrich Markgraf zu Brandenburg verleihen Hans von Schwabsberg, Ritter zum Wildenstein, das Schloß zum Wildenstein in der Weise, wie es gebaut wird, samt 4 näher beschriebenen Gütern [vgl. U4, aber Enderlin Lochner statt Enderlein Lechner] und 4 weiteren ebenfalls näher beschriebenen Gütern zu Gunzach (Gunzen) [vgl. U4, aber Hans Rutler statt Hans Püttler und Jobst Lechner statt Jost Lehner] als rechtes Mannlehen des Burggraftums Nürnberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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