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Peter Bayer aus Riet, wegen wiederholten Bruchs seiner früheren Verschreibungen zum drittenmal gef. und angeklagt, jedoch mit Rücksicht auf seine lange Haft lediglich daazu verurteilt, seine Verschreibungen zu halten und eine neue einzugehen, zeitlebens keine offenen Zechen zu besuchen, außer einem Brotmesser keine Waffen zu tragen und im Maulbronner Amt zu bleiben, gelobt eidlich, diese Urteilsartikel zu befolgen und sich fortan wohl zu verhalten, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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