In addition to the technically required cookies, our website also uses cookies for statistical evaluation. You can also use the website without these cookies. By clicking on "I agree" you agree that we may set cookies for analysis purposes. You can see and change your cookie settings here.
Landkreis Dortmund: Landratsamt (1815-1928) (Bestand)
Vorwort: Aus der Geschichte des Landkreises Dortmund
Von Kurt Matthaei, Dortmund
(Jubiläumsausgabe 100 Jahre Dortmunder Zeitung, 4. Oktober 1928, S. 57 - 59)
Am 1. April 1928 ist der Landkreis Dortmund auf Grund des Gesetzes über die Neuregelung der kommunalen Grenzen des rheinisch-westfälischen Industriebezirks aufgelöst worden. Damit verlor der Landkreis sein Eigenleben, das er 112 Jahre lang geführt hatte. Als nach der napoleonischen Übergangszeit auf dem Wiener Kongreß im Jahre 1815 die Gebietsfragen gelöst wurden, erhielt das Königreich Preußen unter anderem auch das gräflich-märkische Gebiet zwischen Lippe und Ruhr, das unter bergisch-französischer Herrschaft gestanden hatte. Bei der Neuordnung der staatlichen Verhältnisse in Preußen wurde aus diesem Gebiet 1816 innerhalb der Provinz Westfalen und des Regierungsbezirks Arnsberg der Kreis Dortmund gebildet, dem die Gebiete zugeteilt wurden, welche heute zu den Städten Groß-Dortmund, Castrop-Rauxel und Lünen, sowie zum Landkreis Hörde gehören; ferner gehörte noch der Teil dazu, welcher durch das Umgemeindungsgesetz an die Stadt Herne gefallen ist. Die Verwaltung des Kreises wurde am 31. Juli 1816 dem Landrat von der Leithen zu Haus Laer kommissarisch übertragen, dem am 1. Juli 1817 der Regierungsrat Hiltrop von Dortmund als Landrat folgte.
Die Stellung eines Landrats war damals eine ganz andere als heute. Der Landrat war reiner Staatsbeamter und in keiner Weise von Organen der Selbstverwaltung abhängig, war aber andererseits an die auf alten Vorrechten fußende Verfassung der Kreise gebunden. Die Verfassung sowie die Ordnung der ländlichen Polizei- und Gemeindeverhältnisse beruhte im wesentlichen auf der bevorrechteten Stellung der Rittergüter, welche die Gutsobrigkeit besaßen und auf Grund ihrer Kreis- und provinzialständischen Rechte mit Virilstimmen ausgestattet waren, welche ihnen das numerische Übergewicht in den wichtigsten Fragen sicherten.
Zwar hatte schon der große Organisator Freiherr vom und zum Stein die Absicht gehabt, gemäß dem Edikt vom 9. Oktober 1807 die mit dem Besitze eines Rittergutes verknüpften öffentlich-rechtlichen Befugnisse und vor allem auch die Patrimonialgerichtsbarkeit aufzuheben und den Kreisen die Selbstverwaltung ihrer Angelegenheiten zu übergeben, welche die Städte durch die Ordnung vom 19. November 1808 erhalten hatten. Doch konnte der "widerspenstige und trotzige Staatsdiener" seine Absicht, die er in seinem sogenannten politischen Testament, einem Rundschreiben an die Behörden vom 24. November 1808 niedergelegt hatte, nicht mehr durchführen, da er von seinem König fallen gelassen wurde. Nach einigen vergeblichen Versuchen, in späteren Jahren die Kreis- und Gemeindeverfassung umzugestalten und nachdem 1856 die Landgemeindeordnung erlassen war, wurden erst mit der Kreisordnung vom 13. Dezember 1872 die Konsequenzen aus dem Edikt von 1807 gezogen, um nach dem Ideal von Stein, "das preußische Volk, das durch die Einrichtungen des absoluten Staates vom politischen Leben ferngehalten wurde, mit Gemeingeist und Staatsgesinnung zu erfüllen."
Die kreisstädtischen Befugnisse der Rittergüter, die gutsherrliche Polizeigewalt, das Aufsichtsrecht der Gutsherren über die Landgemeinden, sowie die mit dem Besitz gewisser Grundstücke verbundene Berechtigung und Verpflichtung zur Verwaltung des Schulzenamtes wurden aufgehoben. Die Landgemeinden erhielten das Recht, ihre Schulzen und Schöffen selbst zu wählen. Die Polizeigewalt wurde für bestimmte Bezirke in die Hände von Beamten gelegt, welche vom Oberpräsidenten ernannt wurden. Insoweit wurde auch dem Gedanken der Selbstverwaltung Rechnung getragen, als die Amtsbezirke kommunalen Charakter erhielten und gemeinsame Angelegenheiten der zugehörigen Gemeinden der freien Entschließung der Amtsausschüsse vorbehalten blieben, allerdings zur Vermeidung einer parteiischen Handhabung der Selbstverwaltung unter Kontrolle eines in der Kreisverwaltung neu eingerichteten Organs, des Kreisausschusses.
Mit dem Wegfall der Rittergüter und der ihnen bisher zustehenden Repräsentationsbefugnisse wurde auch die Zusammensetzung des Kreistages nach neuen Gesichtspunkten notwendig. Es wurden drei Wahlverbände gebildet, indem man von dem Gedanken ausging, daß innerhalb des Kreises der große Grundbesitz, die Landgemeinden und die Städte gesellschaftliche Gruppen darstellten, welche sich voneinander durch charakteristische Merkmale wirtschaftlicher und intellektueller Natur unterschieden. Auf die Wahlverbände wurde die nach der Bevölkerungsziffer des Kreises normierte Gesamtzahl der Abgeordneten in der Weise verteilt, daß zunächst zwischen Stadt und Land nach dem Maßstabe der Bevölkerung geteilt, dann die auf das Land entfallende Zahl je zur Hälfte dem Großgrundbesitz und den Landgemeinden zugeteilt wurde. Besonders betont wurde, daß die Abgeordneten nicht mehr Vertreter bestimmter Stände, sondern Vertreter des gesamten Kreises und seiner Angehörigen sein sollten.
Im Kreisausschuß wurde ein Organ mit doppelter Bestimmung geschaffen, einmal hatte er die kommunalen Angelegenheiten des Kreises zu verwalten und ferner gewisse Geschäfte der allgemeinen Landesverwaltung wahrzunehmen. Der Kreisausschuß setzte sich aus dem Landrat als Vorsitzenden und sechs Mitgliedern zusammen, die vom Kreistag zu wählen waren. Der Landrat wurde vom König ernannt und mußte entweder die Befähigung zum höheren Verwaltungs- oder Justizdienst haben oder er mußte mindestens seit einem Jahre im Vorbereitungsdienst bei den Gerichten oder Verwaltungsbehörden beschäftigt gewesen sein. Der Landrat war demnach an sich Staatsbeamter, aber als solcher auch gleichzeitig Leiter des Kommunalverbandes, eine Stellung, die heute vielfach nicht ganz mit Unrecht angegriffen wird und leicht zu Konflikten führt, wenn die Staatsregierung etwa - wie es bei den Eingemeindungsbestrebungen öfter der Fall gewesen ist - andere Absichten verfolgt, als der Kommunalverband, dessen Vorsitzender ein von der Staatsregierung abhängiger Beamter ist.
Daß diese tief in die früheren Rechtsverhältnisse eingreifende Reform auf schweren Widerstand stieß, ist ohne weiteres bei der konservativen Anschauung besonders des damaligen Herrenhauses zu verstehen. Es zeugt aber doch auch für ein weitgehendes Verständnis für freiheitliche Anschauungen, daß das Gesetz im Abgeordnetenhaus mit 288 gegen 91 Stimmen angenommen wurde. Wie stark der Gedanke der Selbstverwaltung sich schon damals hat durchsetzen können, daß zeigen die Ausführungen, die der damalige Minister des Innern, Graf zu Eulenburg im Herrenhause zu dem Entwurf der Kreisordnung machte: "Die Regierung will eine Umgestaltung der Reichsvertretung und der Kreisverwaltung, welche anschließend an das bisher Bestandene dasselbe insoweit modifiziert, um die wirklich leistungsfähigen Kräfte des Kreises mehr als bisher zur Entwicklung einer materiellen und intellektuellen Tätigkeit gelangen zu lassen. Die Regierung will, daß ein Teil derjenigen Funktionen, die bisher von staatlichen Organen ausgeübt worden sind, auf Organe der Selbstverwaltung übergehe; sie hat die feste Überzeugung, daß diese Organe sich finden werden, sobald die Bedeutung der ganzen Institution zum klareren Bewußtsein der Bevölkerung gekommen sein wird. Es liegt absolut kein Mißtrauen gegen Beamte vor, aber ein Vertrauen zu Nichtbeamten .... Bei aller Anerkennung der Berechtigung zur freien Entwicklung der Volkskräfte wird man aber immer daran festhalten müssen, daß, wenn eine gedeihliche Wirksamkeit derselben möglich sein soll, die starke Hand des Staates und seine Autorität nicht störend und hemmend, aber beaufsichtigend und regelnd auf ihnen liegen muß.... Der Entwurf will die allgemeine Dienstpflicht, die auf militärischem Gebiete Preußen groß gemacht hat, auf das bürgerliche Gebiet übertragen. Die allgemeine Dienstpflicht ist die Parole, die ich ausgebe, sie sei das Motto des Kreisordnungsentwurfs."
Die Bestimmungen der Kreisverordnung von 1872, die zunächst nur für die sechs östlichen Provinzen in Frage kam, bildeten auch die Grundlage für die übrigen Kreisverordnungen, u. a. auch für die westfälische vom 31. Juli 1886, und sind abgesehen von Abänderungen durch das Verwaltungsgerichtsgesetz von 1875, die Provinzialverordnung von 1875, welche unter anderem die Kreise zu Wahlkreisen bestimmte, durch das Zuständigkeitsgesetz 1876 und die Novelle von 1881 bis in die Nachkriegszeit maßgebend geblieben. Ebenso haben die Bestimmungen der Landgemeindeordnung Gültigkeit behalten, nachdem auf Grund jahrelanger Erhebungen durch die Staatsregierung im Jahre 1891 eine Neuregelung vorgenommen worden war. Die seit der Revolutionszeit beabsichtigte Neufassung der Kreis- und Landgemeindeordnung ist bisher noch nicht zustandegekommen, da die in der Regierung vertretenen Parteien in ihren Ansichten über grundsätzliche Fragen weit auseinandergehen. Grundlegend geändert wurde jedoch das Wahlrecht durch die Verordnung vom 24. Januar 1919, nach welcher das allgemeine freie Wahlrecht für alle über 20 Jahre alten Personen beiderlei Geschlechts festgelegt ist, und unter anderem auch das Hausbesitzerprivileg aufgehoben wurde. Die Folge des neuen Wahlrechts war eine völlig andere Zusammensetzung der Gemeinde-, Amts- und Kreisvertretungen, deren Mitglieder sich entgegen dem früheren Grundsatz nicht mehr als Vertreter des gesamten Bezirkes, sondern dem neuen Zeitgeist entsprechend sich meist nur als Vertreter bestimmter politischer Parteien fühlten. Eine weitere bedeutungsvolle Änderung ist insofern noch eingetreten, als von den Landräten keine besondere Aus- oder Vorbildung mehr verlangt wird, und die früheren Amtsmänner, welche seit dem 27. September 1927 die Amtsbezeichnung "Bürgermeister" führen, von den Amtsversammlungen gewählt werden, jedoch nicht mehr auf Lebenszeit, sondern nur für 12 Jahre. Die Wahl bedarf allerdings der Bestätigung durch die Aufsichtsbehörde, welche die Bestätigung aber nicht wegen der Zugehörigkeit des Bewerbers zu einer politischen Partei versagen darf. Im übrigen müssen die Bewerber die Befähigung für ihr Amt besitzen. Eine nähere Erläuterung dieses Begriffes "Befähigung" ist nicht gegeben.
Mit diesen wesentlichen Änderungen sind die Hauptmängel der Kreis- und Landgemeindeordnung beseitigt, die mit den neuzeitlichen Anschauungen in einer parlamentarisch regierten Republik nicht mehr in Einklang zu bringen waren. In der aufgeregten Revolutionsstimmung ging es ja oft drunter und drüber, und es herrschte Unklarheit über die Gültigkeit früherer Gesetze; infolgedessen mußte auch die Regierung Rücksicht auf die Volksstimmung nehmen, oft ein auch wohl beide Augen zudrücken, wenn in Gemeinden, Ämtern oder Kreisen die Bestimmungen der als veraltet angesehenen Kreis- und Landgemeindeordnung außer Acht gelassen wurden, und nachträglich Handlungen sanktionierten, die letzten Endes als ungesetzlich hätten angesehen werden müssen. Im Laufe der Zeit haben sich die Gemüter aber insoweit beruhigt, als sie wohl eingesehen haben, daß die alten Ordnungen doch nicht so schlecht sind, wie sie von denen gemacht sind, die sie vielleicht gar nicht recht kannten, und so haben sich in den letzten Jahren die Verhältnisse wesentlich gebessert, auch ohne daß bisher neue Ordnungen herausgekommen sind.
Als im Jahre 1816 der Kreis Dortmund gebildet wurde, zählte er rund 31000 Einwohner, während in dem gleichen Gebiete jetzt nach 112 Jahren ungefähr 700000 Menschen wohnen. Aus dieser Gegenüberstellung läßt sich schon erkennen, welche gewaltige Entwicklung auch dieser östlichste Teil des Ruhrgebietes genommen hat. Die Ausdehnung des Kreises ist in diesem Zeitraum einem sehr starken Wechsel unterworfen gewesen, da infolge der ständig wachsenden Bevölkerung in der Verwaltung des Bezirks große Änderungen eingetreten sind. Abgesehen von dem Geburtenüberschuß, welcher im Kreise immer eine bemerkenswerte Höhe hatte, ist die Zunahme der Bevölkerung auf die Industrialisierung, insbesondere auf die Entwicklung des Bergbaues zurückzuführen. Die ersten Anfänge des Bergbaues gehen in das 14. Jahrhundert zurück, als an der damals noch nicht "schwarzen" Emscher Kohlen gefunden wurden. Im Jahre 1755 waren schon im Amte Hörde 27 Kohlengruben mit 155 Bergarbeitern. Die eigentliche Industrialisierung aber begann erst in den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts. Infolge großer technischer Fortschritte nahm die Industrie einen gewaltigen Aufschwung, so daß der Kreis Dortmund im Jahre 1849 schon über 54000 Einwohner hatte und vor dem Ausscheiden der Stadt Dortmund, welche 1804 ihre Reichsfreiheit verloren hatte, 1816 dem Kreise Dortmund zugeteilt war und erst 1875 wieder selbständig wurde, über 167000 Einwohner hatte, von denen etwa 58000 an die Stadt abgegeben wurden. Infolge dieses starken Wachstums wurden dann bei Gelegenheit der Einführung der neuen Kreisordnung am 1. April 1887 aus dem Landkreise Dortmund durch Abtrennung des Kreises Hörde mit den Städten Hörde und Schwerte und mit den Ämtern Annen, Aplerbeck, Barop und Westhofen zwei Kreise mit selbständiger Verwaltung gebildet. Der Landkreis Dortmund behielt nur 78000 Einwohner, während zum Kreise Hörde 84000 kamen, und die Stadt Dortmund zu dieser Zeit schon auf rund 90000 angewachsen war.
Die Verwaltung des Kreises, dessen Leitung 1834 vom Landrat Hiltrop auf den Landrat Pilgrim und 1859 von diesem auf den Landrat von der Heyden-Rynch übergegangen war, wurde durch diese Teilung nicht einfach etwa vereinfacht. Hatte die Kreisordnung 1886 schon eine Fülle von neuen Verwaltungsaufgaben gebracht, so waren jetzt neben den laufenden Sachen eingehende Verhandlungen über die Vermögensauseinandersetzung notwendig, die ja bei allen Ein- oder Umgemeindungen eine große Rolle zu spielen pflegen. Dazu kam noch, daß die Staatsregierung angeordnet hatte, auch innerhalb des Landkreises eine Neuteilung der Ämter vorzusehen. Da das Amt Castrop sich von den Grenzen Dortmunds bis nach Herne erstreckte und schon 1886 über 18000 Einwohner hatte, so wurde nach langwierigen Verhandlungen eine Teilung für notwendig erachtet. Am 1. April 1889 wurde die Abtrennung von den 13 Gemeinden Bodelschwingh, Brüninghausen, Deininghausen, Dingen, Deusen, Ellinghausen, Ickern, Mengede, Nette, Kroppenbruck, Östrich, Schwieringhausen und Westerfilde als neues Amt Mengede vom Amte Castrop vollzogen. Auch eine Zeitung des Amtes Lünen wurde ins Auge gefaßt, zumal die starke Vermehrung der Amtsgeschäfte eine Verlegung des ungünstigen Amtssitzes vom Dernerbaum notwendig machte. Die Stadt Lünen, eine der Hauptstädte der früheren Grafschaft Mark "am Zusammenfluß der Lipp und Zusick", die schon 1827 ein bedeutendes Eisenwerk in der Eisenhütte "Westfalia" besaß und sich weiterhin industriell zu einem blühenden Gemeindewesen entwickelte, hatte schon im Jahre 1873 Städterechte verliehen bekommen und war damals schon aus dem Amtsverbande ausgeschieden. Bemerkenswert für die damalige Auffassung im Gegensatz zu den heute großzügig behandelten Vermögensauseinandersetzungen bei Eingemeindungen ist der zwischen der Stadt und dem Amte Lünen abgeschlossene Vertrag, in welchem z. B. der Satz enthalten ist: "Außerdem zahlt die Stadt an das Amt den Vertrag von 6 Thalern, Sechzehn Silbergroschen, Eilf Pfenningen als Ausgleich für mehr empfangenen Antheil am Secretär."
Über einen solchen Betrag würde man sich wohl heute überhaupt nicht unterhalten. Die Verhandlungen über eine weitere Teilung des Amtes Lünen kamen zunächst nicht recht von der Stelle, da auch die Stadt Dortmund insofern störend eingriff, als sie Ansprüche auf Gebietsteile des Landkreises geltend machte. Erst nachdem 1899 der Geheimrat von Rynch die Leitung des Kreises an seinen Neffen Kurt von der Heyden-Rynch abgegeben hatte, kam 1904 eine Klärung, so daß am 1. April 1905 die Teilung in die Ämter Eving und Kirchderne vorgenommen werden konnte. Zum Amte Eving gehörten nunmehr die Gemeinden Brambauer, Brechten, Eving, Holthausen, Kemminghausen, Lindenhorst und Lippolthausen, zum Amte Kirchderne die Gemeinden Altenderne-Niederbecker, Altenderne-Oberbecker, Bechkinghausen, Gahmen, Horstmar, Hofstedde und Kirchderne. Die seit 1903 von der Stadt Dortmund gemachten Bemühungen waren insofern nicht ganz ohne Erfolg, als die Gemeinde Körne, welche sich längs der Ostgrenze von Dortmund erstreckte, aus dem Amte Brackel ausschied und der Stadt Dortmund zugeteilt wurde.
Die Bevölkerung des Landkreises hatte seit der Abtrennung des Kreises bis zum Jahre 1905 wieder ganz erheblich zugenommen, nachdem der Rückschlag in der industriellen Entwicklung, welcher in Auswirkung des Börsenkrachs der größten Handels- und Produktionskrisis 1874 eingetreten war, Anfang der 80er Jahre durch den Wechsel in der Regierungspolitik überwunden war. Während infolge der Abtrennung die Einwohnerzahl noch unter der vom Kreise Hörde und der Stadt Dortmund gelegen hatte, hatte der Landkreis 1905 beide wieder überholt und zählte 181000 Einwohner gegenüber 128000 im Kreise Hörde und 175000 in der Stadt Dortmund. Die Ausgemeindung der kleinen Gemeinde Körne änderte daran nichts. Die Stadt Dortmund ließ sich aber in ihren Eingemeindungsabsichten auch dann nicht irre machen, als sie im Jahre 1907 von den Gemeinden Eving und Lindenhorst nochmals abschlägig beschieden wurde. Sie nahm nunmehr die Staatsregierung zu Hilfe, der sie 1910 einen umfangreichen Eingemeindungsplan mit eingehender Begründung vorlegte, der sich die Staatsregierung nicht verschließen konnte.
Der 1. April 1914 zeigte daher ein Ergebnis, das eine bedeutende Verkleinerung des Landkreises herbeiführte. Das Amt Dorstfeld kam mit den Gemeinden Dorstfeld, Huckarde, Deusen und Wischlingen zu Dortmund. Die Gemeinde Marten blieb übrig und bildete einen neuen Amtsbezirk Marten. Weiterhin gingen die Wünsche der Stadt Dortmund nicht nur bezüglich der bisher hartnäckigen Gemeinden Eving und Lindenhorst endlich in Erfüllung, sondern auch die Gemeinde Kemminghausen folgte den Sirenenklängen aus der Großstadt und brauchte neben anderen Vergünstigungen die nächsten 10 Jahre nicht mehr als 5 Mark Hundesteuer zu bezahlen. Auch die Stadt Lünen hatte sich gerührt. Sie begründete ihre Ansprüche damit, daß das bebauungsfähige Terrain der Stadt Lünen mit der Zeit durch Flußläufe, Kanallinien und Bahnstrecken derartig beschnitten sei, daß auf eine Erweiterung Bedacht genommen werden müsse, die eine praktische und nützliche Ausdehnungsfähigkeit ermögliche und für neue industrielle Unternehmungen Platz schaffe. Infolgedessen wurde die im Westen von Lünen gelegene Gemeinde Lippolthausen mit der Stadt vereinigt. Die vom Amte Eving noch übrigbleibenden Gemeinden Brambauer, Brechten und Holthausen bildeten das neue Amt Brambauer. Diese einschneidende Abtrennung brachte dem Landkreis einen Verlust von rund 33000 Einwohnern, und die Stadt Dortmund, welche auf Grund ihres gewaltigen industriellen Aufschwunges schon 1910 den Landkreis an Einwohnerzahl überholt hatte, erreichte nunmehr die Zahl von 296537 Einwohnern gegenüber dem Landkreis mit 201394.
Diese Periode der Abtrennung von Gemeinden des Landkreises fand erst im Jahre 1918 ihren Abschluß, nachdem 1916 an Stelle des verstorbenen Landrats von Rynch der Regierungs-Assessor Dr. Burghardt die Leitung des Kreises übernommen hatte. Dortmund erhielt 1918 die zum Amte Brackel gehörigen Gemeinden Wambel und Brackel. Mit Wambel hatte die Stadt Dortmund die letzte derjenigen Gemeinden wiedererlangt, die sie eigenartiger Weise im Jahre 1835 zusammen mit den Gemeinden Körne, Dorstfeld und Huckarde an den Kreis Dortmund abgegeben hatte, da sie bei Einführung der Magistratsverfassung befürchtete, daß die Verwaltung dieser Gemeinden ihr zu viel Verwaltungskosten machen würde.
Eine ähnliche Rückentwicklung ist bei der Stadt Castrop-Rauxel zu beobachten, nur liegen hier die Beweggründe auf einem anderen Gebiete insofern, als Castrop die in Frage kommenden Gebiete nicht freiwillig abgab, sondern sie bei der Teilung des Amtes Castrop aufgeben mußte. Die erste Teilung war im Jahre 1889, als das Amt Mengede abgetrennt wurde, die zweite im Jahre 1902, als Castrop Stadtrechte verliehen wurden, und dadurch Selbständigkeit erlangte, und die Ämter Rauxel, Sodingen und Bladenhorst neugebildet wurden. Rauxel und Sodingen blieben im Kreisverbande, Bladenhorst fiel an den Landkreis Bochum, kam dann aber wieder in den Landkreis Dortmund zurück, als im Jahre 1926 die neue Stadt Castrop-Rauxel entstand, zu der auch außer dem Amt Rauxel die Gemeinden Dingen und Ickern aus dem Amt Mengede zurückkehrten, zu denen sich 1928 dann noch die Gemeinde Deininghausen gesellte. Die weitergehenden Wünsche der Stadt Castrop- Rauxel auf Zuteilung der Gemeinden Börnig und Holthausen aus dem Amte Sodingen, die ebenfalls früher zum alten Amte Castrop gehört hatten, blieben allerdings infolge der energischen Abwehr der Stadt Herne unerfüllt.
Innerhalb des Landkreises sind dann noch seit 1918 einige Änderungen eingetreten.
Die Stadt Lünen, welche 1920 dem Beispiele von Castrop folgend die Magistratsverfassung eingeführt hatte, erhielt 1923 die Gemeinden Beckinghausen, Horstmar und Gahmen aus dem Amte Derne, hatte aber damit noch nicht die erforderliche Einwohnerzahl von 30000, um kreisfrei werden zu können. Ferner wurden die Gemeinden Altenderne-Riederbecker, Altenderne-Oberdecker und Hofstede zu einer Gemeinde mit dem Namen Derne zusammengelegt, so daß das Amt nur noch zwei Gemeinden, Derne und Kirchderne, hatte. Auch in anderen Gemeinden des Landkreises tauchten allerlei Pläne von Zusammenlegungen auf, die eine gerechtere Verteilung der Steuern und eine Vereinfachung der Verwaltung herbeiführen sollten, aber die nicht mehr aufzuhaltende Entwicklung, die einer Auflösung des Landkreises entgegentrieb, ging über sie hinweg.
Die ersten Anfänge zur Auflösung des Kreises bildeten die teilweise hinter verschlossenen Türen geführten Verhandlungen, welche über die Erhaltung des in finanzielle Schwierigkeiten geratenen Landkreises Hörde eingeleitet waren. Ähnlich wie heute Gedanken laut werden, den Landkreis Hörde durch eine Zusammenlegung mit dem Landkreis Iserlohn zu stützen und ihn dadurch wieder leistungsfähiger zu machen, so hatte man damals die Absicht, den früheren Wahlkreis Dortmund wiederherzustellen und die 1887 durch Teilung des Kreises Dortmund entstandenen Kreise wieder zusammenzulegen, allerdings unter dem Namen "Landkreis Hörde" und mit einer der damals zufällig vorhandenen sozialistischen Mehrheit entsprechenden Leitung. Dieser Plan mußte aber fallen gelassen werden, als sich aus der Stadt Dortmund Widerstände geltend machten, die nicht ohne Widerhall in den Gemeinden des Landkreises geblieben waren. Die einmal angeschnittenen Erörtertungen über eine Auflösung des Kreises brachen nun nicht mehr ab. Es war wie eine Psychose über die Gemeinden gekommen, die sich gar nicht klar darüber wurden, daß sie ihr eigenes Grab gruben. Die Frage der Erhaltung des Landkreises und seiner Leistungsfähigkeit wurde kaum besprochen, um so mehr aber die Frage: Was machen wir, wenn der Landkreis aufgelöst wird ?! Infolgedessen kamen in einzelnen Gemeinden Beschlüsse zustande, die einerseits von vornherein als völlig undurchführbar angesehen werden konnten, andererseits aber die Dinge immer mehr verwirrten, so daß schließlich allgemein eine Sauve qui peut-Stimmung Platz griff, und die Auflösung des Kreises als etwas Selbstverständliches und Unabwendbares hingenommen wurde. Da nun auch noch die zum Kreisverbande gehörigen Städte Castrop-Rauxel und Lünen in durchaus verständlicher Weise aus dem Kreise herausstrebten, sich einen für ihre weitere Entwicklung notwendigen Anteil sichern wollten und nur durch Auflösung des Kreises die Verwirklichung ihrer Pläne erhoffen zu können glaubten, so zerrten letzten Endes soviel Kräfte an dem Landkreis herum, daß die bisher kluger Weise sich zurückhaltende Stadt Dortmund im September 1926 den richtigen Augenblick für gekommen hielt, mit einem großzügigen Eingemeindungsplan über die Bildung eines Groß-Dortmund an die Regierung heranzutreten. Ernstlich konnte dagegen nicht mehr angekämpft werden, nachdem die im Landkreis noch vorhandenen Widerstandskräfte sich gegenseitig zermürbt hatten. So kam denn am 1. April 1928, was nach der ganzen vorausgegangenen Entwicklung der Dinge kommen mußte, an sich aber nicht zu kommen brauchte, da der Landkreis noch ein durchaus lebensfähiges Kommunalgebilde war. Eigenartig ist es, daß durch die Leistungsfähigkeit des Landkreises Hörde der Stein ins Rollen kam, und daß der leistungsfähige Landkreis Dortmund auf der Strecke bleibt, während der Landkreis Hörde sich weiter eines munteren Lebens erfreut!
Die beiden Städte Castrop-Rauxel und Lünen wurden kreisfrei und beide Bürgermeister inzwischen zu Oberbürgermeistern ernannt. Zu Castrop-Rauxel kam noch die Gemeinde Deininghausen aus dem Amte Mengede, und Lünen erhielt außer einem Teile der Gemeinde Derne im Endspurt die heißumstrittene Gemeinde Brambauer. Die übrigen 23 Gemeinden mit insgesamt etwa 99000 Einwohnern von 222400 des Landkreises kamen zu der Stadt Dortmund, die nunmehr einschließlich der eingemeindeten Stadt Hörde 463029 Einwohner zählte. Damit ist eine Frage zum Abschluß gekommen, die jahrelang die Gemüter in Aufregung gehalten und manche recht unerfreulichen Erscheinungen im Gefolge gehabt hatte.
Wie schwierig die Verwaltung eines so großen Kreises wie Dortmund vor hundert Jahren gewesen ist, wenn auch das Aufgabengebiet nicht annähernd so groß war wie heute, das begreift man erst richtig, wenn man die damaligen Verkehrsverhältnisse mit den heutigen in Vergleich bringt, die man als etwas ganz Selbstverständliches ansieht, als ob das immer so gewesen sei. Damals gab es keine Post- und Telegraphen-Anstalten, kein Telephon, keine Eisenbahn, kein Fahrrad, ganz zu schweigen von Automobil, Luftfahrzeug und Radio. Eine Verbindung zwischen den Kreiseingesessenen und der Verwaltung war kaum vorhanden und beschränkte sich im wesentlichen auf die Kreise, welche Pferd und Wagen besaßen und so Gelegenheit hatten, mal in die Kreisstadt zu kommen. Wenn nicht der Landrat tagelang mit seinem Wagen unterwegs gewesen wäre, um die zu seinem Besitz gehörigen Gebiete kennen zu lernen, so würde der größte Teil der Bevölkerung den Landrat kaum je zu Gesicht bekommen haben. Um einen geregelten Verkehr mit der vorgesetzten Behörde in Arnsberg herzustellen, mußten besondere Boten mit dem Transport der Dienstsachen beauftragt werden. Auf eine entsprechende Anweisung der Regierung antwortete der damalige kommissarische Landrat von der Leithen: "Der erteilten Vorschrift gemäß, einen Boten anzunehmen, der wöchentlich zweimal von hier nach Arnsberg geht, habe ich vorläufig mit dem Überbringer dieses den Accord geschlossen, daß ihm pro Stunde 10 Stbr. Berl. Kour. gezahlt werden, mithin würde derselbe, da Arnsberg 20 Stunden entfernt ist, für jede Reise bekommen 2 Rthr. berl. Kour., und bitte ich eine hochlöbl. Regierung wolle dies genehmigen und mich mit Anweisung versehen, um dem Menschen den Lohn auszahlen zu lassen. Gern hätte ich denselben wohlfeiler accordiert, aber da derselbe auf der jedesmaligen Reise 3 Tage zubringen und hin und zurück zu tragen hat, so war es nicht möglich."
Im Laufe der Zeit wurden diese Verbindungen verbessert und die Boten "per pedes apostulorum" durch reitende Boten und "Kariolen" ersetzt, die auch Pakete zu befördern hatten. Dem Landrat stand für seine staatlichen Dienstgeschäfte jahrzehntelang immer nur ein Kreissekretär zur Verfügung, und später auch in der Kommunalverwaltung genügte zur Erledigung der laufenden Sachen ein Kreisausschußsekretär, dem gelegentlich Hilfskräfte beigegeben wurden, während ein Bote gleichzeitig für beide Verwaltungen tätig war. Nachdem die Kreisverwaltung, welche von Anfang an bis zur Auflösung des Kreises stets in Dortmund ihren Sitz gehabt hat, zunächst in einem Miethause Märkischestraße 11 ihre Büroräume gehabt hatte, siedelte sie später zum Südwall über, doch war dort nicht genügend Platz für die Verhandlungen des Kreistages, so daß diese im Stadtverordnetensitzungssaal stattfinden mußten. Im Jahre 1901 bezog die Verwaltung ihr eigenes Heim in der Luisenstraße 11, das nicht nur ausreichende Büroräume für das inzwischen vermehrte Personal, sondern auch eine repräsentationsfähige Wohnung für den Landrat und eine Wohnung für den Hausmeister hatte. Wenn bisher die Verwaltungsaufgaben mit dem verhältnismäßig geringen Personal von 2 Sekretären und 4 Hilfsarbeitern hatten bewältigt werden können, so trat doch um die Wende des Jahrhunderts eine Änderung ein, und die Vermehrung der Geschäfte brachte es mit sich, daß bei der Auflösung des Kreises die Verwaltung einschließlich der Kreissparkasse und des Landratssamtes 92 Beamte und Angestellte zählte.
In den früheren Jahren hatte der Kreis an die Gemeinden nur Unterstützungen gezahlt, damit diese ein dem steigenden Verkehr entsprechendes Wegenetz ausbauen konnten, aber im Jahre 1896 richtete er eine eigene Wegebauverwaltung und später auch ein Vermessungsamt ein und übernahm von den Gemeinden im Laufe der Jahre 160 km Kreisstraßen in einheitliche Verwaltung, so daß die einzelne Gemeinde entlastet und auf dem Wege über die Kreissteuern ein gerechterer Lastenausgleich herbeigeführt wurde. Im Jahre 1906 erweiterte der Kreis sein Aufgabengebiet durch den Bau von Straßenbahnen, doch wurde dieses Unternehmen 1914 mit dem der Stadt Dortmund zu der Dortmunder Straßenbahn GmbH verbunden, die dem Kreise im Jahre 1927 eine Dividende von 143700 M gebracht hat. Eine Kreissparkasse wurde eigenartiger Weise erst im Jahr 1911 ins Leben gerufen, nachdem die Ortsbehörden des Kreises schon sämtliche Sparkassen hatten, und zwar die Stadt Lünen schon seit 1873, Stadt Castrop-Rauxel damals das Amt Castrop, seit 1875 und das Amt Brackel seit 1878. Die Kreissparkasse hat ihre Notwendigkeit in steigendem Maße nachweisen können, und wie gut sie fundiert ist, geht aus der Tatsache hervor, daß sie bei der Auflösung des Kreises nicht mit in die Verteilungsmasse hineinkam, sondern als "Verbandskasse Dortmund" unter der Beteiligung der Städte Dortmund, Castrop-Rauxel, Lünen und Herne bestehen geblieben ist.
Der Krieg brachte dann dem Kreise wiederum neue Aufgaben. Als infolge der völkerrechtswidrigen Blockade unserer Gegner in Deutschland die Lebensmittel immer knapper wurden und rationiert werden mußten, wurde das Kreiswirtschaftsamt errichtet, welches im besonderen die Brot-, Mehl- und Kartoffelverteilung in die Hand nahm und die Gefahr der mangelnden Milchversorgung durch Ankauf der Molkerei Lette bei Oelde einzudämmen versuchte. Die Kreiswohlfahrtspflege, welche für die Familien der im Felde befindlichen Männer und ergänzungsweise für die hinterbliebenen der Gefallenen zu sorgen hatte, verursachte viel Arbeit und zwang dazu, neue Hilfskräfte einzustellen, da ein Teil der früheren der Fahne hatten folgen müssen. Als dann später die Kriegsbeschädigten in die Heimat zurückkehrten, wieder in den Wirtschaftsprozeß eingegliedert und entsprechend ihren Verletzungen auf andere Arbeitsplätze vermittelt oder beruflich umgeschult werden mußten, da nahm die Wohlfahrtspflege einen Umfang an, der es im Jahre 1919 zweckmäßig erscheinen ließ, ein Kreiswohlfahrtsamt zu errichten.
Bei dem weiteren allmählichen Wachsen der Aufgaben während des Ruhreinbruchs, in der Inflationszeit und durch Inkrafttreten der Fürsorgepflichtverordnung und des Jugendwohlfahrtsgesetzes wurde das Kreiswohlfahrtsamt in drei selbständige Abteilungen, Fürsorgeamt, Gesundheitsamt, Volksbildungs- und Jugendamt, gegliedert, und bildete damit den größten Zweig in der gesamten Kreisverwaltung. Wenn noch im Jahre 1920 im Haushaltsplan des Kreises der Wegebau den namhaftesten Betrag erforderte, so änderte sich das Bild nachher mehr, da die Folgen des Krieges und die Nachwirkungen der langjährigen Blockade immer deutlich zutage traten, und umfangreiche Mittel notwendig waren, um der Not in etwa zu steuern. Der Haushaltsplan des Kreises 1927 sah für den Wegebau, der auch den gesteigerten Anforderungen entsprechend neue kostspielige Anforderungen erforderte, 800000 M als Zuschuß des Kreises vor, für das Kreiswohlfahrtsamt aber den Betrag 2048000 M. Daß der Kreis, dessen Leitung von dem Regierungs-Assessor Dr. Burghardt 1918 auf den Landrat Oberweg übergegangen und am 1. Oktober 1929 von dem Landrat Geh. Reg.-Rat. Dr. Klauser übernommen war, die notwendige und doch auch rationelle Wohlfahrtspflege betrieben hat, geht daraus hervor, daß er bei der Auflösung außer zahlreichen Einrichtungen von Mutterberatungsstellen, Lungenkrankenfürsorgestellen, Liegehallen usw. zwei große Heime im Werte von rund 380000 Mark übergeben konnte, das Kindererholungsheim Farchau in der Nähe von Lübeck am Ratzeburger See mit je Kur 100 Kindern und das als Säuglings- und Kinderpflegeschule staatlich anerkannte, vorbildlich eingerichtete Kindergenesungsheim Derne, das auch jeweilig 100 Kinder faßt.
Die politischen Verhältnisse blieben natürlich auch nicht ohne Einfluß auf die Verwaltung. Von dem Kapp-Putsch und der daraus herrührenden Regierungszeit Meinbergs in Dortmund hat die Verwaltung direkt nichts gemerkt, da man offenbar das Landsratsamt in der Luisenstraße ganz vergessen hatte, so daß dort ruhig weitergearbeitet werden konnte, wenn auch der Verkehr mit den Ortsbehörden einige Zeit gestört war. Der Ruhreinbruch der Franzosen dagegen war von einschneidender Bedeutung. Hatten sich die schlimmsten Auswirkungen der Revolution im Jahre 1922 schon in etwa verloren und sich nach der Neuwahl der gesetzlichen Körperschaften die Verwaltungen im ganzen Landkreise wieder gefestigt, so brachte der Ruhreinbruch einen gewaltigen Rückschlag, da am 13. Januar 1923 der Einmarsch der Franzosen, welche der Landkreis zuletzt vor 115 Jahren gesehen hatte, erfolgte und zur Ausweisung fast sämtlicher leitenden Beamten im Kreise führte. Nachdem zuerst der Bürgermeister von Waltrop am 29. Januar 1923 verhaftet und außerhalb des besetzten Gebietes in der Nähe von Olfen auf offener Straße ausgesetzt worden war, traf das gleiche Schicksal am gleichen Tage den Landrat Klauser, der schon einmal im Jahre 1919 als Landrat in Höchst am Main die Gewalttaten der Franzosen kennen gelernt hatte und seinen Posten hatte verlassen müssen. Der am 31. Januar dringend zusammengerufene Kreistag faßte daraufhin folgende Entschließung, welche dem damals kommandierenden General der Franzosen zugestellt wurde: "Der Landrat des Landkreises Dortmund, Herr. Geh. Reg.-Rat Dr. Klauser, ist am 29. Januar 1923, vormittags, von der Besatzungsbehörde verhaftet und ausgewiesen worden. Herr Geheimrat Klauser hatte sich an diesem Tage nach Castrop begeben, um in dem gegen den Bürgermeister Wynen anhängigen Strafverfahren als Zeuge aufzutreten. Die auf 10 Uhr angesetzte Verhandlung gegen Bürgermeister Wynen fand nicht statt. Als Grund wurde Herrn Landrat Klauser von einem der anwesenden Gerichtsoffiziere angegeben, Bürgermeister Wynen sei bereist ohne Verhandlungen ausgewiesen. Auf seine Frage, wohin Bürgermeister Wynen verbracht sei, wurde geantwortet, das werde ihm nach Ablauf einer Stunde mitgeteilt werden. Nach einiger Zeit wurde Herr Landrat Klauser von dem bei den Verhandlungen vor dem Polizeigericht als Anlagenvertreter tätigen französischen Offizier aufgesucht und gebeten, bei dem zuständigen Divisionsgeneral zu erscheinen; dort werde ihm mitgeteilt werden, wo Bürgermeister Wynen sich befinde. Die Frage des bei dem Gespräch anwesenden Rechtsanwalts Dr. Grimm, Essen, ob sonst noch etwas von Herrn Landrat Klauser gewünscht werde, wurde von dem Offizier mit Nein beantwortet.
Daraufhin begab sich Herr Landrat Klauser zu dem in Castrop anwesenden Divisionsgeneral, von dem ihm entgegen der ausdrücklichen Versicherung des dem General unterstellten Offiziers eröffnet wurde, es läge gegen ihn ein Ausweisungsbefehl vor, der sofort in Kraft trete und sofort vollzogen werde. Seine Bitte, sich von seiner Familie verabschieden und das Nötigste mitnehmen zu dürfen, die er mit dem ehrenwörtlichen Versprechen, sich der Verfolgung nicht zu entziehen, bekräftigte, wurde abgelehnt. Er wurde vielmehr sofort unter militärischer Bedeckung in einem Automobil weggeschafft und in der Nähe von Olfen ausgesetzt.
Während die Ausweisung in Castrop bereits vollzogen wurde, erschienen im Landsratsamt zu Dortmund drei stark bewaffnete französische Soldaten unter Bedeckung eines Truppenaufgebots mit zwei Maschinengewehren, um den Landrat zu verhaften. Statt des abwesenden Landrats wurde sein Vertreter festgenommen und der Besatzungsbehörde gewaltsam vorgeführt.
Der Kreistag des Landkreises Dortmund erhebt gegen die widerrechtlich erfolgte Ausweisung des Landrats, die einen Akt militärischer Willkür und unerhörter Gewalt darstellt, vor aller Welt einmütig nachdrücklichen Einspruch. Der Ausweisungsbefehl ist rechtlich bedeutungslos. Kreistag betrachtet Herrn Landrat Klauser, der getreu seinem Diensteid lediglich nach den Weisungen seiner Regierung und in Übereinstimmung mit dem Willen der gesamten Kreisbewohner gehandelt hat, nach wie vor als den nach Recht und Gesetz allein berufenen Leiter der Verwaltung des Landkreises Dortmund. Kreistag empfindet die Ausweisung als eine schwere Beleidigung der gesamten Einwohnerschaft und gibt seiner Entrüstung darüber Ausdruck, daß in gegenwärtig schwerer Zeit der verantwortliche Leiter der Kreisverwaltung an der Erfüllung seiner Pflichten verhindert wird. Die ganze Schwere der Verantwortung für die Schäden, die aus dem Übergriff militärischer Gewalt für die friedliche und arbeitliebende Bevölkerung entstehen müssen, trifft allein die französische Regierung und ihre rücksichtslosen Machthaber.
Gleichzeitig wendet sich der Kreistag mit Abscheu gegen die unwürdige und schmachvolle Art und Weise der Verhaftung und Behandlung, die an dem Vertreter des Kreises vollzogen wurde. Kreistag billigt einmütig die Haltung des Landrats der Besatzungsbehörde gegenüber und erwartet von der gesamten Beamtenschaft des Kreises treue Pflichterfüllung unter Hintansetzung persönlicher Rücksichten nach dem Vorbilde des Landrats und entschlossene Abwehr französischer Machtgier."
Alle mündlichen und schriftlichen Proteste halfen aber nichts. In kurzen Zwischenräumen wurden nacheinander die Leiter der Kreisverwaltung Reg.-Assessor Bitter, Oberregierungsrat Göppert und Regierungsrat Kielhorn unter teilweise großem militärischem Aufgebot mit Kavallerie und Maschinengewehren von ihrem Platze verdrängt. Nachdem dann die Franzosen vorläufig mal ihr Mütchen gekühlt hatten, konnte der Reg.-Assessor Dr. Boeckenhoff die Verwaltung des Kreises in Händen behalten bis zu der im Dezember 1924 erfolgenden Rückkehr des Landrats, welcher bis dahin von Unna aus die Geschicke des Kreises mitgeleitet hatte.
Je stärker aber infolge der einmütigen Haltung der Bevölkerung und der Behörden die Zwangsmaßnahmen und Drangsalierungen der Franzosen wurden, um so unhaltbarer wurden auch die Zustände, als bald keine Eisenbahn mehr fuhr, der Telephonverkehr abgeschnitten wurde, keine Kohlen mehr zu haben waren und die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln schwieriger wurde, als in den schlimmsten Zeiten des Krieges. Die Betriebe kamen zum Stillstand, und die Regierung versuchte mit der sogenannten Lohnsicherung die Arbeiter, die zum Feiern gezwungen waren, über Wasser zu halten. Die großen Schwierigkeiten, welche mit der Übermittelung von Nachrichten und insbesondere mit der Beschaffung der erforderlichen Geldmittel verbunden waren, erinnerten lebhaft an die Zeiten vor 100 Jahren; denn auch jetzt konnte die Verbindung mit den Behörden nach außen und innerhalb des Landkreises nur mit Boten hergestellt werden, die teilweise versuchen mußten, auf Schleichwegen ihr Ziel zu erreichen. Die Verhältnisse spitzen sich aber noch mehr zu, als Spartakisten, unterstützt von den unter französischem Schutz stehenden Separatisten, im Vertrauen auf die Machtlosigkeit der von den Franzosen entwaffneten Polizei gefährliche Unruhen anstifteten, die nur dadurch unterdrückt werden konnten, daß seitens der energischen und umsichtigen Kreisverwaltung sämtliche Landjäger zusammengezogen und jeweilig an die bedrohten Punkte geworfen wurden. An den Zechen Neu-Iserlohn und Mont-Cenis kam es zu blutigen Kämpfen, die aber den Erfolg hatten, daß die revolutionierenden Elemente im Zaume gehalten und die heimlichen Schürer verscheucht wurden.
Die immer mehr in Galopptempo verfallende Inflation sorgte dann schließlich dafür, daß alles drunter und drüber ging, wie es sich die Franzosen gewünscht hatten, und die Reichsregierung Ende September 1923 sich gezwungen sah, den sich als nutzlos erweisenden Widerstand gegen die "action pacifique" des Herrn Poincare (zu deutsch: Gewalt geht vor Recht !) abzublasen.
Wie sehr die arbeitende Bevölkerung unter dem Ruhrkampf gelitten hat, kann man daraus ersehen, daß zeitweise 65, 92 Proz. der Gesamtbevölkerung des Kreises von der Lohnsicherung leben mußte, die doch nur zwei Drittel des früher verdienten Lohnes des einzelnen betrug. Auch die Landwirtschaft hat die rohe, rücksichtslose Faust der bis an die Zähne bewaffneten Franzosen lange über sich fühlen müssen, da diese sich gern in den freiliegenden, leicht zu verteidigenden Gehöften einquartierten, während sie die geschlossenen Ortschaften aus Angst vor den waffenlosen Einwohnern mieden oder aber sich mit Stacheldraht und Schützengräben umgaben. Für die Behörden des Kreises war zwar nach der Einstellung des Kampfes die Arbeit etwas leichter geworden, aber die unendlich vielen Verhandlungen, die der einmal notwendige Verkehr mit den militärischen Dienststellen mit sich brachte, waren nur mit schwerer innerer Überwindung zu führen und oft mit Demütigungen verbunden, die es schwer machten, im Interesse der Bevölkerung nur die Faust in der Tasche ballen zu dürfen. Als dann endlich der Abzug der Franzosen in aller Ruhe bei geschlossenen Fenstern und Türen der Einwohner erfolgte, atmete alles erleichtert auf, wenn auch lauter Jubel bei dem Gedanken an das weiterhin besetzt bleibende Gebiet nicht aufkommen konnte.
Die Ankurbelung des Wirtschaftslebens hat dann lange gedauert, da die Betriebe stark unter dem langen Brachliegen gelitten hatten, die durch den Raubbau der Regie hart mitgenommenen Zechen erst im Oktober 1924 an die rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben wurden, und gleichzeitig auch die Nachwirkungen der Inflation zu überwinden waren. Mit dem übrigen besetzt gewesenen Gebiet erholte sich dann auch der Landkreis Dortmund, dessen Hellweg-Gemeinden allerdings das Glück gehabt hatten, gerade außerhalb der von den Franzosen gezogenen Grenze zu liegen. Die Erwerbslosigkeit, die der Landkreis bis 1923 überhaupt noch nicht gekannt hatte, machte allerdings die Errichtung eines Arbeitsamtes notwendig und konnte nur langsam behoben und, wenn man so sagen darf, auf einen normalen Stand gebracht werden. Verschont blieb aber der Kreis von den durch die Rationalisierung der Wirtschaft notwendig gewordenen Zechenstillegungen bis auf die Zeche Teutoburgia im Amte Sodingen und Zeche Massen im Amte Brackel, wenn auch eine Reihe der im Landkreis wohnenden, aber nicht beschäftigten Bergarbeiter durch die in anderen Bezirken erfolgten Stillegungen mitbetroffen wurde.
Nachdem die politischen Verhältnisse sich 1925 in etwa beruhigt hatten, konnten mit der Neuwahl des Kreistages und des Kreisausschusses auch wieder positive Arbeit geleistet werden. Die kommunalen Aufgaben wurden wieder energisch in Angriff genommen, und der Kreisverwaltung lag vor allem daran, die während des Ruhreinbruchs stark mitgenommenen Straßen dem neuzeitlichen gesteigerten Automobilverkehr anzupassen. Auch die Gemeinden nutzten die Möglichkeit aus, durch Notstandsarbeiten einerseits die Erwerbslosigkeit zu beheben, andererseits ihre Wegeverhältnisse zu verbessern. Auf diese Weise kam auch die bisher etwa vernachlässigte Gemeinde Marten endlich zu einer den hygienischen Anforderungen entsprechenden Kanalisation.
Die Initiative nicht nur der Kreisverwaltung, sondern auch der übrigen Kreisbehörden wurde dann aber stark gehemmt, als die Verhandlungen über Ein- und Umgemeindungen bezw. über die Auflösung des Kreises in den Vordergrund des allgemeinen Interesses traten, den Hauptgegenstand in fast allen Sitzungen des Kreisausschusses, der Amts- und Gemeindeversammlungen bildeten, andere wichtige Aufgaben verdrängten und dadurch manche Zukunftspläne im Keime erstickten.
Am 29. März 1928 war der Kreisausschuß mit dem Kreistage zum letzten Male im Sitzungssaal des Kreishauses Luisenstraße 11 versammelt, um Abschied zu nehmen von der bisherigen Tätigkeit und die Verantwortung für das Wohl und Wehe der Einwohner des Kreises nunmehr in andere Hände zu legen.
Mit stolzer Befriedigung konnte das Testament gemacht und festgestellt werden, daß im Landkreise Dortmund mit einem im Vergleich zu anderen Kommunen geringen Beamtenkörper gewaltige Arbeit geleistet war, daß Kreisausschuß und Kreistag zusammen mit dem Landrat, abgesehen von einigen kleinen "Meinungsverschiedenheiten", in seltener Einmütigkeit die Geschicke des Kreises zum Segen der Einwohner geleitet hatten, und daß der Landkreis Dortmund am 1. April 1928 nicht als armes Mädchen, sondern als reiche Millionen-Braut dem Bräutigam, der Stadt Dortmund, zugeführt werden konnte.
Landräte:
1816–1817 Konrad von der Leithen, zu Haus Laer (1772–1829)
1817–1833 Friedrich Hiltrop (1761–1833)
1833–1856 Christian Adolf Wilhelm Pilgrim (1785–1856)
1860–1899 Otto Freiherr von der Heyden-Rynsch (1827–1912)
1899 kommissarisch, 1900–1916 Kurt Freiherr von der Heyden-Rynsch (1867–1916)
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person who submitted a compensation claim for damage caused by Nazi persecution. If the application was submitted by a person other than the persecuted person, this other person is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecuted person, if there is one, is noted. In the sources, the persecuted person is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.