Papst Johannes (XXII.) teilt dem Cantor der Kirche in Soest (Sosaciensis) mit, Propst, Priorissa und Konvent des Klosters in Oelinghausen (Olinghusen) hätten sich beklagt, ihre Vorgänger hätten einzelne Besitzstücke zum großen Nachteil für das Kloster einigen Klerikern und Laien, und zwar einigen auf Lebenszeit, einigen aber für eine nicht unbeträchtliche Zeit für einen festen bzw. Jahreszins überlassen. Einige hätten darüber vom Apostolischen Stuhl ausgestellte Bestätigungsurkunden erhalten. Um diesem Übel abzuhelfen, trägt der Papst dem Cantor auf, die dem Kloster durch solche Vergaben entfremdeten Güter wieder in das Eigentum des Klosters zu bringen, wobei die ausgestellten Urkunden kein Hindernis bedeuten sollen. Gegeben zu Avignon (Avinion.) 1320 Mai 15 (Idibus Maii) im vierten Jahr des Pontifikats des Papstes. Avignon