Ferdinand I., römischer König und König von Böhmen, befiehlt dem Landvogt, dem Hauptmann zu Bautzen, den Landständen (Ritterschaft) sowie Bürgermeister und Rat von Bautzen, den Franz Geritz beim Erwerb der früheren Terminei des Augustiner-Eremiten-Klosters zu Dresden (Alten Dresden) zu schützen, nachdem er, der König, zwar zuvor gegen den Kauf interveniert hatte, aber Geritz glaubhaft versichern konnte, das Haus rechtmäßig von den Augustiner-Eremiten erworben zu haben.