Bischof Weigand zu Bamberg stellt, nach Beschwerde Abt Johann Fabris zu Langheim, die zum Kloster Langheim gehörenden Untertanen in Altenkunstadt von Leistungen zum Wiederaufbau der im Bauernkrieg zerstörten Burg Niesten frei. Obwohl eigentlich alle Untertanen, geistlicher wie weltlicher Herren, vom Bischof für Wiederaufbauarbeiten verpflichtet worden waren, werden diejenigen in Altenkunstadt auf den Gütern des Klosters, unter Bezugnahme auf die Zusicherung ihrer Freiheiten durch Bischof Georg I. zu Bamberg beim Erwerb dieser Güter durch das Kloster Langheim vom Augustinerkloster Kulmbach, ausgenommen. - Siegler: Bamberg, Bischof Weigand von Redwitz