Martha Rimpfer, Witwe des Bastian Knaus, B. zu Wildberg, wegen ihrer Beziehungen (trotz früherer Bestrafung in der Sache) zu dem verheirateten Michel Meulin aus Weil der Stadt, der Frau und Kinder zu Iptingen hatte sitzen lassen, abermals zu Wildberg gef. und auf herzoglichen Befehl von Matthäus Heller, Keller zu Wildberg, peinlich angeklagt und vom Stadtgericht rechtskräftig dazu verurteilt, daß sie der Nachrichter mit Ruten schlagen und sie dem Vollzug derselben Strafe an M. Meulin anwohnen, sodann zwei Stunden am Pranger im Halseisen stehen und eine Verschreibung errichten solle, gelobt eidlich, sich fortan fromm und ehrbar zu verhalten,und schwört U. Im Falle des Bruchs dieser Verschreibung soll sie den Tod des Ertränkens erleiden.