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Gabein Trawner bestätigt Erzbischof Eberhard [III.] von Salzburg den Empfang der Veste und Pflege Tetelhaim (1), verspricht diese ordnungsgemäß zu verwalten und persönlich dort seinen Wohnsitz zu nehmen. Er erhält pro Jahr die alte Burghut in Höhe von 60 Pfund Pfennigen. Die Urbarleute des Erzbischofs fallen nicht in seine Zuständigkeit, für diese haben die alten Privilegien des Erzbischofs weiterhin Gültigkeit. Auf den zwei Höfen zu Tettlham, die seit alters Getreide an die Pflege liefern, hat er ohne Einverständnis des Erzbischofs oder seines Hofmeisters kein Recht, die Leute abzustiften. Im Schadensfall besteht kein Ersatzanspruch an den Erzbischof. Ausgenommen sind Schäden, die ihm während eines Krieges im Feld von Feinden zugefügt werden, wofür ihm die Beweispflicht obliegt und die er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen soll. Der Besitz der Pflege kann vom Erzbischof jederzeit in schriftlicher oder mündlicher Form aufgekündigt werden, Trauner hat die Veste und Pflege daraufhin unverzüglich auszuhändigen. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Trauner, Gabein

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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