Heinz von Schlettach und Heinz vom Sand, Bürger zu Coburg, bestätigen die Einigung zwischen dem Kloster Langheim erstens, Cuntz Pessler aus Oberlangheim zweitens und Hans Horcher aus Oberlangheim drittens, die Streitigkeiten wegen eines Zehnts von einem dem Kloster lehenbaren Gut ebendort vor dem Domdekan zu Bamberg gerichtlich entscheiden zu lassen. Das Gut ist im Besitz des Pessler, der es für zehntfrei hält, wobei das Klosters, sowie der Horcher den Zehnt beanspruchen. Genaue Bestimmungen, wie vorzugehen sei, wenn wer Recht bekäme, werden aufgeführt. - Siegler: Schlettach, Heinz von. Sand, Heinz vom