Kläger: Christian Fischer, Johann Kasimir Faist und Johann Gottlieb Krusch, "Kunstmeister" (Brunnenmeister der Wasserkunst) in Hamburg (Kläger).- Beklagter: Amt der Drechsler in Hamburg (Beklagte).- Streitgegenstand: Appellationis primae; Verurteilung in Abwesenheit zur Einlassung in den Rechtsstreit trotz Vorbehalt und Antrag auf Fristverlängerung in einem Streit um das Recht, Pumpen und Brunnenhölzer herzustellen und zu reparieren; Einrede der Kläger, dass sei extrajudizial beim Rat geklagt hätten und dass der vor dem Nieder- und Obergricht anhängige Prozess ein Streit zwischen dem Beklagten und dem schon verstorbenen Nikolaus Wilhelm Fischer und Konsorten wäre