Jörg Mägentzer von Felldorf [Veldorf] entscheidet als ein Gemeiner mit den Zusätzen Hans Truchsess von Bichishausen, Burkhard Bondorf von Weitingen (Wytingen), Konrad von Fürst (Virst) und Klaus Schneider (Schnider) von Tübingen (Tüwingen) einige Streitigkeiten zwischen Abt Werner [Glüttenhart] und dem Konvent von Bebenhausen einerseits und den armen Leuten von Kusterdingen (Custerdingen) andererseits wegen des Weidgangs, Viehtriebs, der Rügungen, Holzgerechtsame, des Äckerichs und anderer Gerechtsamen in dem Wald, das Großholz genannt.