Schultheiß, Gericht, Gemeinde und Einwohner von Horkheim nehmen Kurfürst Philipp von der Pfalz als ihren Vogt auf und übergeben ihm den Gerichtsstab mit zum Gericht gehörigen Rechten. Zum Dank dafür nimmt der Pfalzgraf sie in seinen Schutz und Schirm auf. Die Dorfleute sollen bei ihren alten Freiheiten, Gnaden und Rechten bleiben, dem Pfalzgrafen wie Untertanen bei Gebot und Verbot gehorsam sein und sind von fremden Beschwernissen bezüglich der Gerichtsobrigkeit befreit. Die 24 Malter Schirmhafer sind fortan erlassen. Die Dorfleute dürfen nicht in andere Hände veräußert werden, außer dies geschieht in Zusammenhang mit einer Veräußerung der Ämter Weinsberg und Löwenstein. Die dem vor Ort wohnenden oder begüterten Adligen zu entrichtenden Dienste, Zinsen und Gülten werden von diesem Brief nicht berührt. Siegelbittzeugen in Ermangelung eines eigenen Siegels: Hans von Gemmingen zu Guttenberg und Bernhard von Liebenstein.