Herzog Eberhard von Württemberg (Wirtemberg) freit die Fischenz (Vischentz) zu Tübingen am Neckar, welche an Hans Beringers Wasser stößt und welche das Kloster von seinem Konventualen Konrad Kupferschmid erbweise erhalten, von Handlohn, wogegen der Zins von 18 Hellern wöchentlich auch in Zukunft fort zu entrichten ist.