Kaiser Matthias macht dem Erzbischof Ferdinand von Köln bekannt, daß er ihn zum Schirmherrn des Abts Hugo von Werden und Helmstedt und seiner Klöster eingesetzt hat in gleicher Art, wie zuvor sein Vorgänger Rudolf II. den Erzbischof Ernst von Köln und Herzog Johann Wilhelm von Jülich-Berg dazu bestimmt hat. Niemand soll die Klöster, Leute, Hab und Gut des Abts mit Zöllen, Diensten, weltlichen Gerichten oder auf andere Weise beschweren oder schädigen. Der Kurfürst erhält alle Vollmachten, diesen Auftrag ausführen zu können.